Mehr als elf Jahre nach dem verheerenden Luftangriff im afghanischen Kundus hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Schadenersatzklage von Hinterbliebenden abgewiesen. Das Völkerrecht sehe individuelle Schadensersatzzahlungen nicht vor, nur Staaten könnten Reparationszahlungen verlangen, begründeten die Richter das Urteil (AZ: 2 BvR 477/17). Außerdem habe der damals kommandierende Bundeswehr-Generalstaboffizier Georg Klein seine Amtspflichten nicht verletzt.