„Die verdeckte Erfassung und Identifizierung von Lenkern, die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch Sicherheitsbehörden, die geheime Überwachung verschlüsselter Daten und die Ermächtigung zur Installation eines Programms zur Überwachung von Bürgern“ seien allesamt rechtswidrig, erklärte Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.