16.04.2020 - 17:47 [ Malte Engeler / Twitter ] Bevor alle jubeln: Das BVerfG hat nicht gesagt, dass demonstriert werden darf, sondern nur, dass die zuständige Behörde irrig angenommen habe, die (hessische) Verordnung enthalte ein absolutes Versammlungsverbot. Es lag also Ermessensausfall, nicht Ermessensfehlgebrauch vor.