(February 24, 2017)
Was diese vor 48 langen Jahren verfügten Verfassungsänderungen bis heute tatsächlich bewirken, ist den Wenigsten bekannt. Und noch weniger bewusst.
Neben einer ganzen Reihe von weiteren schweren Folgen, auf die hier auch abseits der Artikelserie im Einzelnen schon eingegangen wurde, beschränkte das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ Artikel 10, das Grundrecht der (West)Deutschen auf Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieses Grundrecht betrifft heute jede Email (übersetzt „elektronische Post“), jeden Chat, jedes Telefonat, jedes eingegebene Passwort, jedwede Bewegung der Bürgerinnen und Bürger im Internet.
Zusätzlich wurde durch eine „Ergänzung“ von Artikel 19 das Grundrecht, bei Verletzung der eigenen Rechte durch die Öffentliche Gewalt den Rechtsweg einlegen zu können – also die Gewaltenteilung – bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses ausdrücklich aufgehoben. So wurde im Jahre 1968 sichergestellt, dass diesbezüglich bis heute kein staatlicher Diener, natürlich auch der Staat selbst nicht, oder gar mit ihm kooperierende andere Staaten und dessen Diener, jemals von einem Betroffenen in der Republik verklagt und über den Rechtsweg verurteilt werden konnten.
Und um ganz sicher zu gehen, wurde in das Grundgesetz das Recht des Staates hinein geschrieben, den Betroffenen die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.