In dem Bescheid, mit dem die zuständige Senatsverwaltung die Verteilung der Zeitung verbietet, heißt es: «(…) Zudem ist die Verteilung von Zeitungen aus infektiologischer Sicht bedenklich. Hier soll ggf. virenkontaminiertes Material an eine möglichst hohe Anzahl Dritter Personen weiter gegeben werden.»
Die KDW kommentiert das Verbot der Verteilung ihrer Zeitung «Der Widerstand» mit scharfen Worten: «Mit solch einem Schwachsinn wurde wieder versucht, unsere Zeitungsverteilung mit Stasi-Methoden zu verhindern. Wir fordern alle Beamte auf, sich nicht mehr an solchen Verbrechen zu beteiligen — auch im eigenen Interesse. Eine Krankmeldung ist bei Symptomen dringend angebracht, liebe Mitmenschen in unseren Institutionen und Behörden.»
Heute am 1. Mai nahm nun die Polizei den Rechtsanwalt fest, der von der KDW mandatiert wurde, gegen das Verbot der Verteilung rechtliche Schritte einzuleiten.