Die BaFin hatte im Februar 2019, also mehr als ein Jahr vor dem Wirecard-Kollaps, ein sogenanntes Leerverkaufsverbot ausgesprochen. Damit wollte sie gegen Leerverkäufer vorgehen, die auf fallende Kurse wetten und deshalb oft negative Informationen über ein Unternehmen veröffentlichen. Das Verbot vermittelte aber bei vielen Anlegern den Eindruck, Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard seien falsch und das Unternehmen lediglich Opfer einer Attacke.
Archiv: Felix Hufeld
Darum geht es im Wirecard-Skandal
Die Anwaltskanzlei Tilp vertritt Anleger und hat die BaFin auf Schadenersatz verklagt. Die Kanzlei argumentiert, die BaFin habe eigene Ermittlungen „verweigert“ und ihre gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse grob missachtet.