Das im Verordnungsvorschlag vorgesehene Instrument der Aufdeckungsanordnung läuft auf eine automatisierte, massenhafte Analyse von Kommunikations(inhalts-)daten aller Nutzer hinaus. Dies würde letztlich zu einer vollständigen Aufhebung der Vertraulichkeit der Kommunikation im digitalen Raum – etwa bei Email-, Messenger- und Chatanbietern, sozialen Medien oder Clouddiensten – führen, die mit den Grundrechtsgarantien insbesondere der Art. 7, 8 und 11 GRCh nicht zu vereinbaren ist.
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Die dadurch begründete Pflicht zur massenhaften Auswertung von Kommunikationsinhalten ist mit den Freiheitsgrundrechten, insbesondere dem Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7
EU-GRCh, Art. 8 EMRK), auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 EU-GRCh) sowie dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 11 EU-GRCh, Art. 10 EMRK), unvereinbar.
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Dies würde letztlich zu einer vollständigen Aufhebung der Vertraulichkeit der Kommunikation im digitalen Raum – etwa bei Email-, Messenger- und Chatanbietern, sozialen Medien oder Clouddiensten – führen, die mit den Grundrechtsgarantien insbesondere der Art. 7, 8 und 11 GRCh nicht zu vereinbaren ist.