Als die Augsburgerin Michaela Strattner im März 2022 eine Frauenrechtsdemonstration anmeldete, verfügte die städtische Versammlungsbehörde strenge Auflagen. Sogar das Spielen von Musik und die Lautstärke von gerufenen Parolen beschränkte die Stadt. Nach Ansicht der Polizei hielt sich die Demo zum Frauentag nicht an alle Auflagen, die Polizei zeigte Strattner an.
Das Amtsgericht Augsburg verhängte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro gegen die Anmelderin. Dagegen wehrt sich Michaela Strattner, am Donnerstag findet die Verhandlung statt.