Archiv: Artikel 68 Grundgesetz (findet der Kanzler keine Mehrheit im Bundestag bei Vertrauensfrage ist der Präsident auf Antrag des Kanzlers ermächtigt das Parlament binnen 21 Tagen auflösen)


08.11.2024 - 18:35 [ Tagesschau.de ]

Vorgezogene Bundestagswahl: Ist eine schnellere Neuwahl überhaupt machbar?

Sowohl Wahlkreiskandidaten als auch Landeslisten müssen von Parteiversammlungen demokratisch bestimmt werden. Und das braucht gewisse Zeit für die Vorbereitung.

Im Bundeswahlgesetz steht: Wahlvorschläge für die Wahlkreise und Landeslisten der Parteien sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl schriftlich einzureichen. Im Anschluss muss der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.