Sowohl Wahlkreiskandidaten als auch Landeslisten müssen von Parteiversammlungen demokratisch bestimmt werden. Und das braucht gewisse Zeit für die Vorbereitung.
Im Bundeswahlgesetz steht: Wahlvorschläge für die Wahlkreise und Landeslisten der Parteien sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl schriftlich einzureichen. Im Anschluss muss der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.