Die Bundesregierung verwies darauf, dass es sich bei Gamestop und AMC um US-Unternehmen handele und Aktien dieser Unternehmen nicht dem Handelsverbot der BaFin für private Finanzgeschäfte unterliegen. Diese Unternehmen unterstünden auch nicht der Unternehmensaufsicht der BaFin.
Grundsätzlich wäre ein Handel mit diesen Aktien für BaFin-Mitarbeiter also gestattet.