19.06.2020 - 10:30 [ Radio Dreyeckland ]

Verfassungsgericht erklärt weite Teile eines Gesetzes gegen Hassrede für nichtig

Das Gesetz sah in seiner bisherigen Form als Hauptmassnahme vor, dass Internetplattformen binnen 24 Stunden illegale Inhalte zurücknehmen sollen, die von den Nutzern veröffentlicht wurden. Für diese Massnahme galt das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Vorbild. Diese Hauptmassnahme sei mit der freien Meinungsäusserung nicht vereinbar, so das französische Verfassungsgericht.