Grundrechtsbeschränkungen können mit einfacher Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden. Schon das ist im Grunde ein Skandal. Denn zur Änderung des Grundgesetzes braucht es nicht umsonst eine Zweidrittel-Mehrheit, damit es nicht mit einfacher Mehrheit beliebig geändert werden kann.
Dass aber das “heiligste” der Verfassung mit einfacher Mehrheit negiert werden kann, ist im Grunde ein Skandal. Denn Grundrechte heißen ja deshalb so, weil sie den freiheitlichen Rechtsstaat begründen. Und eine einfache Mehrheit heißt auch immer, dass eine einfache Minderheit dagegen ist. Und genau genommen hat jeder einzelne Mensch Anspruch darauf, dass seine Menschenrechte und seine Würde nicht durch einfachen Parlamentsbeschluss negiert werden dürfen.