(20.1.2008) WELT ONLINE: Papier sagt, selbst im Verteidigungsfall sei die Menschenwürde nicht abwägbar. Sie gelte absolut.
Schäuble: Die Menschenwürde ist ein Prinzip, auf dem alle Grundrechte beruhen. Daran gibt es keine Zweifel. Aber Karlsruhe selbst hat in seinem Urteil sehr richtig gesagt, dass die Lage im Verteidigungsfall anders ist. Dort gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
WELT ONLINE: Zu dem aufgeheizten Klima vor den Landtagswahlen tragen Sie dadurch bei, dass Sie Pfarrer abhören wollen.
Schäuble : Ich habe noch nichts entschieden.