Laut des 49 Seiten umfassenden Positionspapiers müssen alle über 18 Jahre alten Bundesbürger ab dem 1. Oktober auf Anforderung Nachweise über drei Impfungen oder einen gültigen Genesenenstatus dann den Krankenkassen vorlegen. Dies bedeutet: Der Auffrischungs-Piks wird zur Pflicht. Wer dem nicht Folge leistet, muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.