Das offizielle Gutachten des Juristischen Dienstes des EU-Ministerrats über die Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Verordnung über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAR), auch Chatkontrolle genannt, wurde geleakt. Es stellt fest, dass die geplante verdachtslose Chatkontrolle samt Ausleitung an eine EU-Behörde grundrechtswidrig ist. (…)
„Nach der vernichtenden Kritik der eigenen Berater wird es zunehmend einsam um Bundesüberwachungsministerin Faeser, die illegale verdachtslose Chatkontrollen bei unverschlüsselten E-Mails, Nachrichten und Chats ausdrücklich unterstützt. Ihre Position ist mit dem offiziellen Ratsgutachten endgültig unhaltbar geworden, denn niemand hilft Kindern mit einer Verordnung, die unweigerlich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird.