21.02.2024 - 18:40 [ Gesellschaft für Freiheitsrechte ]

FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott nach Berichterstattung über Gerichtsverfahren angeklagt: Verfassungswidrige Strafnorm gefährdet die Pressefreiheit

Berlin, 20. Februar 2024 – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, wegen der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen Anklage zum Landgericht Berlin erhoben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Strafverteidiger Lukas Theune unterstützen Semsrott und FragDenStaat in dem gegen ihn geführten Strafverfahren. Kernpunkt der Verteidigung ist, dass die Strafnorm verfassungswidrig ist und gegen die Pressefreiheit verstößt.

Arne Semsrott hatte im August 2023 über die Ermittlungsmaßnahmen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland berichtet und im Zuge dessen mehrere relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht. Er riskierte damit bewusst Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein und erhob nun in dem Komplex zur Letzten Generation Anklage, wegen der besonderen Bedeutung des Falls sogar zum Landgericht. Die einschlägige Strafnorm (§ 353d Nr. 3 StGB) verbietet ohne Ausnahme jede Veröffentlichung des Wortlauts von Dokumenten eines laufenden Strafverfahrens vor der Hauptverhandlung. Das erschwert die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.