(31.05.2023)
Im Frühjahr 2022 erbrachte die Verteidigung eines Berliner Angeklagten ein Alibi für ihren Mandanten. Grundlage für den Tatvorwurf gegen ihn war ein von Ermittlern abgehörtes Gespräch, das jedoch offenbar falsch interpretiert wurde.
Es war das erste Mal, dass im Verfahren grundlegende Zweifel an der fehlerfreien Arbeit der Bundesanwaltschaft aufkamen. Im Februar 2023 erbrachte die Verteidigung des vierten Angeklagten Jannis R. ebenfalls ein Alibi für eine der angeklagten Taten. Auch in diesem Fall war die falsche Interpretation eines abgehörten Gesprächs Basis für die Verdächtigung.
Bis zum Sommer 2022 hatte die Verhandlung vieles von ihrer Dynamik verloren. Das änderte sich erst, als die Anklage mit Johannes D. einen Zeugen aus dem engsten Bekanntenkreis der Tatverdächtigen präsentierte.