Direkt streiten, argumentieren, sich hinterfragen lassen und neben Beifall manch herbe Unmutsäußerung einstecken – all das blieb den Kandidaten zu den bisherigen Wahlen in diesem Jahr erspart.
Und wenn es nach der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen von CDU und SPD geht, bleibt es auch noch so. Bei den verbleibenden Landtagswahlen und der Bundestagswahl können bzw. müssen sich die Kandidaten den Wahlkampf nah am Wähler weitgehend sparen. Die Regierungsparteien möchten nämlich die „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wieder einmal verlängern – diesmal bis zum 30. September.