Die von den Regierungschefs und -chefinnen beschlossenen Regeln gelten nicht automatisch, sondern müssen von jedem Bundesland in entsprechenden Verordnungen festgelegt werden. Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen hielten bereits in Protokollerklärungen Vorbehalte gegen die Regeln zu Feiern fest.