(6. November 2018) Zurzeit wird innerhalb der Regierungskoalition noch über den Inhalt des Gesetzes diskutiert. Dabei geht es allerdings nur noch um Details. Mit großer Sicherheit werden das Abhören von Telefongesprächen zur Abwehr einer „drohenden Gefahr“, der Einsatz von Schusswaffen für gezielte Tötungen bzw. den sogenannten „finalen Rettungsschuss“ und ein stärkerer Ausbau der Videoüberwachung enthalten sein.
Insbesondere soll, wie schon in anderen Polizeigesetzen, die neue Kategorie der „drohenden Gefahr“ eingeführt werden, welche im Polizeirecht bisher nicht definiert ist.