29.09.2022 - 18:03 [ Netzpolitik.org ]

Anhörung zum AI Act: KI-Definition spaltet Fachleute

Einige Anwendungen künstlicher Intelligenz wären nach dem AI Act verboten. Dazu gehören zum Beispiel sogenannte Social-Scoring-Systeme. Auch wäre es illegal im öffentlichen Raum für die Strafverfolgung „biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme“ zu verwenden, gemeint ist damit Videoüberwachung, die Personen am Gesicht oder am Gang identifizieren kann.

Hier sind allerdings Ausnahmen vorgesehen, etwa darf solche Software bei Terrorgefahr oder der Suche nach einem vermissten Kind eingesetzt werden. Generell lässt die Formulierung viele Lücken, so wäre der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware außerhalb der Strafverfolgung weiterhin möglich. Auch wird nicht ausgeschlossen, Videoaufnahmen aus dem öffentlichen Raum im Nachhinein zu durchsuchen.