(8.März 2023)
Im zweiten Weltkrieg setzte der Bundesrat ständige Kommissionen ein, um bei dringlichen Entscheiden die demokratische Legitimation abzuholen und beschlussfähig zu sein. Nicht so in der Covid-Krise: Alle beschlossenen Massnahmen wurden vom Bundesrat allein gefällt, entweder gestützt auf das Epidemiengesetz oder das Covid-Gesetz. Bei den Massnahmen gestützt auf das Epidemiengesetz wurden die Kantone konsultiert. Das Parlament wurde nur bei Massnahmen gestützt auf das Covid-Gesetz konsultiert.
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In der Covid-Krise wurden zwar Grundrechte massiv eingeschränkt; eine Vorschrift zu erlassen, den Kantonen vorzuschreiben, welche Daten in welcher Form geliefert werden sollen, damit man eine fundierte Entscheidungsgrundlage hat, schaffte man aber nicht: Hierfür fehlte dem Bundesrat eine gesetzliche Grundlage. Zettel wurden von Hand ausgefüllt, gefaxt und dann im System eingegeben. Ein an Covid verstorbenes Kind schaffte es schweizweit auf die Titelseite; tatsächlich handelte es sich um eine Seniorin, die in unleserlicher Schrift erfasst wurde. Auch heute, mehr als zwei Jahre nach Beginn der Covid-Krise haben wir keine sinnvollen Daten aus den Intensivstationen. Man glaubt es kaum!