Archiv: Volksabstimmung Schweiz über Verlängerung von Notrecht / staatlichem Vollmachtenregime wegen SARS II 18-06-2023


07.05.2023 - 19:50 [ Massnahmen-Nein.ch ]

Das Covid-Gesetz braucht es nicht mehr

(8.März 2023)

Im zweiten Weltkrieg setzte der Bundesrat ständige Kommissionen ein, um bei dringlichen Entscheiden die demokratische Legitimation abzuholen und beschlussfähig zu sein. Nicht so in der Covid-Krise: Alle beschlossenen Massnahmen wurden vom Bundesrat allein gefällt, entweder gestützt auf das Epidemiengesetz oder das Covid-Gesetz. Bei den Massnahmen gestützt auf das Epidemiengesetz wurden die Kantone konsultiert. Das Parlament wurde nur bei Massnahmen gestützt auf das Covid-Gesetz konsultiert.

(…)

In der Covid-Krise wurden zwar Grundrechte massiv eingeschränkt; eine Vorschrift zu erlassen, den Kantonen vorzuschreiben, welche Daten in welcher Form geliefert werden sollen, damit man eine fundierte Entscheidungsgrundlage hat, schaffte man aber nicht: Hierfür fehlte dem Bundesrat eine gesetzliche Grundlage. Zettel wurden von Hand ausgefüllt, gefaxt und dann im System eingegeben. Ein an Covid verstorbenes Kind schaffte es schweizweit auf die Titelseite; tatsächlich handelte es sich um eine Seniorin, die in unleserlicher Schrift erfasst wurde. Auch heute, mehr als zwei Jahre nach Beginn der Covid-Krise haben wir keine sinnvollen Daten aus den Intensivstationen. Man glaubt es kaum!

07.05.2023 - 19:48 [ Schweizerische Volkspartei (SVP) ]

Drei Jahre Notrecht reichen – NEIN zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes

(11. April 2023)

Trauriger Höhepunkt der unsäglichen Corona-Politik war die Einführung der Zertifikatspflicht. Diese trug zwar nicht zur Eindämmung des Virus bei, aber man konnte die Bevölkerung faktisch zur Impfung zwingen. Mittlerweile hat sogar Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, öffentlich zugegeben, dass sich die Übertragung des Virus mit der Impfung nicht beeinflussen lasse. Auch lässt sich nicht nachweisen, dass die wochenlange Ladenschliessungen irgendeinen Effekt auf die Hospitalisierungen gehabt hätte.

Die Verlängerung des Gesetzes ist auch deshalb unnötig, weil die Kernargumente der ersten beiden Abstimmungen entfallen: Bei der ersten Abstimmung waren dies die Finanzhilfen, die nun ausgelaufen sind. Bei der zweiten standen die Unwahrheiten zum nutzlosen Zertifikat und zur Wirksamkeit der Impfung im Vordergrund. Zudem ist das Zertifikat für Auslandreisen nicht mehr nötig.

Der Bund hat die «Pandemie» selbst für beendet erklärt und alle Massnahmen aufgehoben. Da kein vernünftiges Argument einen derart massiven Eingriff in die demokratischen und die freiheitlichen Grundrechte der Bevölkerung rechtfertigt, hat der Vorstand der SVP Schweiz die NEIN-Parole beschlossen.

07.05.2023 - 19:30 [ Freunde der Verfassung - Verfassungsfreunde.ch ]

Unsere Geschichte

Der Verein wurde im Juli 2020 mit 23 Gründungsmitgliedern in Solothurn ins Leben gerufen.

07.05.2023 - 19:03 [ Parlament.ch ]

Parlamentswörterbuch: Notrecht

In der Schweiz wurde extrakonstitutionelles Notstandsrecht unter anderem während den Weltkriegen angewandt.

1914 und 1939 erteilte die Bundesversammlung dem Bundesrat den Auftrag, die «zur Behauptung der Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz, zur Wahrung des Kredites und der wirtschaftlichen Interessen des Landes und zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlichen Massnahmen» zu treffen. Das Parlament ermächtigte damit den Bundesrat, für den Schutz des Landes ohne Verfassungs- oder Gesetzesgrundlage Notrecht (Notverordnungen) zu erlassen und Ausgaben zu tätigen.

Unter dem Vollmachtenregime von 1939 musste der Bundesrat der Bundesversammlung jeweils auf die Juni- und die Dezembersession über die von ihm getroffenen Massnahmen Bericht erstatten. Die Bundesversammlung konnte entscheiden, ob die entsprechenden Massnahmen weiterhin in Kraft bleiben sollen. Wichtige Massnahmen mussten zudem vom Bundesrat vor ihrem Erlass den Vollmachtskommissionen beider Räte vorgelegt werden.

Die Bundesversammlung hob das erste Vollmachtenregime 1921 und das zweite – unter Druck der Öffentlichkeit – 1950 auf. Die letzten extrakonstitutionellen Notverordnungen traten 1952 ausser Kraft.

07.05.2023 - 19:00 [ Tagesanzeiger.ch ]

Volksabstimmung vom 18. Juni: Was Sie über das Covid-Gesetz wissen müssen

(02.05.2023)

Als die Covid-Pandemie Anfang 2020 die Schweiz erreichte, beschloss der Bundesrat per Notrecht Massnahmen wie Versammlungsverbote. Das Notrecht wurde dann im September per Parlamentsbeschluss durch das dringliche, aber befristete Covid-Gesetz ersetzt.

Das Gesetz regelt, mit welchen Massnahmen der Bundesrat und die Kantone die Pandemie bekämpfen dürfen. Das Volk hat seither zweimal über das Gesetz abgestimmt und beide Male Ja gestimmt, beide Male deutlich.
Im letzten Dezember verabschiedete das Parlament schliesslich eine stark abgespeckte Version des Gesetzes, die bis Mitte 2024 gültig bleiben soll.