Er gilt für alle Varianten der Reichskriegsflagge. Die einfache Reichsflagge ist nur betroffen, wenn „eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht“.
Die Reichs- und Reichskriegsflaggen gelten seit langem als ein Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnern.
Anders als Hakenkreuzfahnen sowie ähnliche nationalsozialistische Abzeichen sind sie nicht verboten.