(31.10.2017)
Die “Grundrechte” der “Europäischen Union” und ihre “Charta” sind wertlose Irreführung und zynische Rechtsfolklore. Entsprechende Urteile vom “Gerichtshof der Europäischen Union” geben lediglich den taktischen Status wieder, in welchem Umfang die E.U.-Regierungsräte und ihre Kommissare die Menschen in den souveränen Mitgliedsstaaten entrechten, unterwerfen und ihrer tatsächlichen Grundrechte, ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte berauben können, weil sich diese vom paneuropäischen Putschismus blenden lassen und Nein zu Europa sagen wie es ist.