Und zuletzt haben sich als weitere beliebte Variante die fortlaufend neuen Corona-Maßnahmen-Verordnungen im Zwei-Wochen-Takt entwickelt. Denn dann sind die Antragsteller gezwungen, ihre Anträge jedes Mal im Verfahren umzustellen – und das Spiel vor Gericht beginnt wieder von vorne. Schließlich muss auch der Verordnungsgeber wieder erneut angehört werden. So bekommt der Verordnungsgeber jede Menge Zeit eingeräumt, um die (rechtswidrigen) Verordnungen anzupassen, um damit gesichtswahrend die Maßnahmen nicht verwerfen zu müs