29.03.2021 - 18:03 [ Radio Utopie ]

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

(22. Februar 2015)

Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

(…)

Die Regierung und ihr – wie man weiß: stets flexibles und handzahmes – Parlament würden es sich fortan dreimal überlegen, ob sie wie bisher das Grundgesetz ignorieren. Auch in Karlsruhe könnte dieser Antrag einer Landesregierung auf Klärung der Auslegung des Grundgesetzes durch die Weltraumtheoretiker in Bundesregierung und Bundestag für einige Unruhe, am Ende sogar noch Aktivität sorgen.

Man muss das natürlich wollen.