02.06.2020 - 19:50 [ Florian Flade, WDR, Georg Mascolo, NDR/WDR / Tagesschau ]

Fahndung durch „virtuelle Agenten“

Um sich das Vertrauen von solchen potenziellen Attentäter zu erschleichen, sei es notwendig, dass die „virtuellen Agenten“ auch selbst Hass und Hetze verbreiten, heißt es in Sicherheitskreisen – also sogenannte „szenetypische Straftaten“ begehen. Verfassungsschützern ist dies erlaubt, sie agieren nach dem Opportunitätsprinzip. Im Gegensatz zu Polizisten müssen sie die Hasskriminalität auch nicht anzeigen – sie dürfen sogar mitmachen, wenn es der Aufklärung dient.