STANDARD: Wo geht die Regierung über die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit hinaus?
Enzinger: Etwa bei der geplanten Sicherheitsverwahrung beziehungsweise Sicherungshaft. Unsere Verfassung lässt so etwas mit Sicherheit nicht zu. Und nicht alles, was europarechtlich möglich wäre, muss man in Österreich per Verfassungsänderung umsetzen.