(22.01.2020)
In einem Schreiben der Berliner Finanzbehörden dazu, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, wird die Entscheidung damit begründet, dass der Verein in den Verfassungsschutzberichten Bayerns seit Jahren als linksextreme Gruppierung geführt wird. Das reiche aus, um ihm die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Der volle Beweis des Gegenteils sei nicht erbracht worden.