Archiv: Auslandsköpfe


06.07.2018 - 16:34 [ Radio Utopie ]

Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“

(1.Mai 2015) Eine weitere Verschärfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfügte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“.

11.04.2018 - 08:47 [ Max-Planck-Institut / Forschungsgruppe Kriminologie für ausländisches und internationales Strafrecht ]

Die Neuregelung zur Auslandskopfüberwachung gemäß § 4 TKÜV auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

(Juli 2006) Nach § 4 TKÜV-alt war die Überwachung von Telekommunikation für den Fall, dass sich der überwachte Anschluss („das von der zu überwachenden Person genutzte Endgerät“) im Ausland befindet, mit Ausnahme von Fällen des Roamings ausdrücklich ausgeschlossen („ist nicht zu erfassen“). Nach der Änderung von 2005 sieht § 4 Abs 2 TKÜV-neu nunmehr genau das Gegenteil vor: „Die Telekommunikation ist […] in den Fällen zu erfassen, in denen sie von einem berechtigten Stellen nicht bekannten Telefonanschluss herrührt und für eine in der Anordnung angegebene ausländische Rufnummer bestimmt ist“. Das bedeutet konkret, dass die Übergabepunkte (Auslandsköpfe) künftig überwachungstauglich sein und damit eine technische Eigenschaft aufweisen müssen, die sie bis dahin gerade nicht haben durften. (…)

Anhang 1: Chronologie zur Telekommunikations Überwachungsverordnung (TKÜV)
– 22.01.2002: TKÜV tritt in Kraft
Inhalt: Telekommunikation mit dem Ausland ist nicht zu erfassen (§ 3 a.F. TKÜV; ab dem 24.08.2002 war dies in § 4 TKÜV geregelt)
– 30.04.2003: Referentenentwurf
Inhalt: § 4 TKÜV wird aufgehoben und damit die Auslandskopfüberwachung implizit ermöglicht
– 06.07.2004/ 03.09.2004: weitere Referentenentwürfe unterschiedlichen Inhalts
– 13.12.2004: Regierungsentwurf
Inhalt: § 4 TKÜV regelt Auslandskopfüberwachung explizit
– Januar 2005: Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission
– 12.08.2005 (nach Notifizierung): nochmalige Änderung der §§ 3, 4 TKÜV, BR-Drs. 631/05
– 03.11.2005 TKÜV-neu ausgefertigt (mit den nicht notifizierten Änderungen vom 12.8.)
– 08.11.2005 TKÜV-neu wird verkündet (BGBl. I., S. 3136)
– 09.11.2005 TKÜV-neu tritt in Kraft