Am Abend des so ereignisreichen 10.November kam es zu einer weiteren wichtigen „Vereinbarung”, die in einem Telephonat zwischen der Reichskanzlei und der Obersten Heeresleitung, die ihren Sitz in Spa hatte, getroffen wurde. In diesem
Gespräch zwischen Friedrich Ebert (Volksbeauftragter seit demselben Tag) und der Obersten Heeresleitung, in Person von General Wilhelm Groener, wurde festgelegt, daß sich das Heer der ‘Reichsregierung’ (so wird der RdV von Groener bezeichnet)
zur Verfügung stellen werde, jedoch nur unter der von Groener gestellten Voraussetzung, daß die Regierung energisch den „Bolschewismus und das Räteunwesen bekämpfen” und die „Ordnung in Staat und Gesellschaft” aufrechterhalten werde.
Warum Ebert diesen Forderungen zustimmte, kann an dieser Stelle nicht erörtert werden. Aus dieser Zustimmung geht jedoch deutlich hervor, daß für Ebert die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung bzw. die Verhinderung eines Chaos’ im Vordergrund seiner Überlegungen stand.
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So erfolgte am 23.11.1918 die Einladung zum 1.RK durch den VR. 25 Als Termin für das Zusammentreten des Rätekongresses wurde der 16.12.1918 und als Tagungsort der Sitzungssaal des ehemaligen Preußischen Abgeordnetenhauses vorgeschlagen. Da es aufgrund der Überstürzung der Ereignisse nicht möglich gewesen war, ein einheitliches, allgemein gültiges Wahlsystem vorzulegen , empfahl der VR, aus den bestehenden AuSRen die Kongreß-Delegierten zu wählen. Es wurde festgelegt, nicht mehr als 500 Delegierte am Kongreß teilnehmen zu lassen, wobei auf je 100.000 Soldaten und je 200.000 (Zivil-)Personen je ein Delegierter gewählt werden sollte. Grundlage für die Wahlen sollten die Volkszählungsergebnisse sein.
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Neben den 489 Mandatsinhabern nahmen am Kongreß 17 Vertreter der Regierung teil, die kein Mandat besaßen. Darunter befanden sich die 6 Volksbeauftragten Ebert, Scheidemann, Landsberg, Dittmann, Barth und Haase sowie Vertreter der Reichskanzlei (Unterstaatssekretär Kurt Baake, Pressechef Rauscher, Sekretär Walter Oehme, und der persönliche Referent Ebert’s Heinrich Schulz), des Auswärtigen Amtes (Karl Kautsky), des Reichsamtes des Innern (Dr. Rudolf Breitscheid), des Reichsmarineamtes (Gustav Noske) und der preußischen Regierung (Paul Hirsch, Eugen Ernst). Mit Ausnahme einiger Vertreter der Reichskanzlei gehörten diese Personen entweder der MSPD oder der USPD an.
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Die 6 Volksbeauftragten und die 10 Redner des VR nahmen somit zusammen mehr als die Hälfte der Redezeit aller 120 Redner während der gesamten Kongreßdauer ein.
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Zusammenfassung:
Das wohl wichtigste Ergebnis des 1.RK war die Entscheidung zur verfassunggebenden NV und die Festlegung des Wahltermins auf den 19.Januar 1919. Damit war die Einführung der parlamentarisch-demokratischen Republik als Staatsform angenommen und die Einführung eines Rätesystems abgelehnt. Es muß an dieser Stelle nochmals darauf verwiesen werden, daß diese Alternative auch nicht im Mittelpunkt der abgestimmten Anträge stand. Die Delegierten stimmten „lediglich” über die unterschiedlichen Vorschläge für einen Wahltermin der NV ab, wobei dieses Vorgehen von den Delegierten laut Protokoll zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt wurde.
Die MSPD-Führung konnte sich mit ihren Vorstellungen über Verlauf und Entscheidungen des Rätekongresses weitgehend durchsetzen. Die Frage der Kommandogewalt bzw. Militärfragen wollte sie zwar nicht durch den Kongreß diskutiert und entschieden haben, der hierzu angenommene Antrag übertrug jedoch dem RdV die Oberste Kommandogewalt über Heer und Marine und sicherte den Volksbeauftragten ihren diesbezüglichen Einfluß.