Das Weisungsrecht der österreichischen Justizministerinnen und Justizminister ist ein europäischer Sonderfall. Wie aus dem heute Nachmittag veröffentlichten EU-Justizbarometer 2020 hervorgeht, kennt von den 27 EU-Staaten sonst nur Polen eine exklusive Befugnis des Ressortchefs, der Anklagebehörde Weisungen in konkreten Fällen zu erteilen.