Das Verfassungsgericht in Warschau urteilte heute, die Anwendung einstweiliger Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, sei nicht mit Polens Verfassung vereinbar.
Das Verfassungsgericht in Warschau urteilte heute, die Anwendung einstweiliger Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, sei nicht mit Polens Verfassung vereinbar.