25.05.2023 - 19:20 [ Deutscher Anwaltverein ]

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Gefahrenabwehrrecht zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Das im Verordnungsvorschlag vorgesehene Instrument der Aufdeckungsanordnung läuft auf eine automatisierte, massenhafte Analyse von Kommunikations(inhalts-)daten aller Nutzer hinaus. Dies würde letztlich zu einer vollständigen Aufhebung der Vertraulichkeit der Kommunikation im digitalen Raum – etwa bei Email-, Messenger- und Chatanbietern, sozialen Medien oder Clouddiensten – führen, die mit den Grundrechtsgarantien insbesondere der Art. 7, 8 und 11 GRCh nicht zu vereinbaren ist.

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Die dadurch begründete Pflicht zur massenhaften Auswertung von Kommunikationsinhalten ist mit den Freiheitsgrundrechten, insbesondere dem Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7
EU-GRCh
, Art. 8 EMRK), auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 EU-GRCh) sowie dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 11 EU-GRCh, Art. 10 EMRK), unvereinbar.

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Dies würde letztlich zu einer vollständigen Aufhebung der Vertraulichkeit der Kommunikation im digitalen Raum – etwa bei Email-, Messenger- und Chatanbietern, sozialen Medien oder Clouddiensten – führen, die mit den Grundrechtsgarantien insbesondere der Art. 7, 8 und 11 GRCh nicht zu vereinbaren ist.