(1.6.2018) In der Antwort auf Strassers Frage zu der Moschee heißt es jedoch weiter: „Eine weitergehende Beantwortung der Anfrage kann nach sorgfältiger Abwägung nicht erfolgen“, da sie das Staatswohl gefährden würde. Der Verfassungsschutz wollte auf Anfrage keine weitere Erklärung dazu abgeben.