Nach dem Anschlag wurde Ben Ammar verhaftet und ein Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts eröffnet. Er galt nach Amri als der zweite Hauptverdächtige. Doch am 1. Februar 2017 wurde Ben Ammar unerfindlicher Weise nach Tunesien abgeschoben, sprich: in die Freiheit entlassen. Verantwortlich dafür unter anderem die ermittlungsführende Bundesanwaltschaft (BAW). Nach den Gründen gefragt, gab die Karlsruher Behörde gegenüber Telepolis bereits vor Monaten die Auskunft, es habe „kein hinreichender Tatverdacht“ bestanden, und: es sei „absehbar gewesen, dass sich der Tatverdacht nicht erhärte“.