01.07.2019 - 11:32 [ Bundesverfassungsgericht ]

Mündliche Verhandlung in Sachen „Anleihenkaufprogramm der EZB“ am Dienstag, 30. Juli 2019, um 15.00 Uhr, und Mittwoch, 31. Juli 2019, um 10.00 Uhr

Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 (vgl. Pressemitteilung 70/2017 vom 15. August 2017) hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diese Fragen betrafen insbesondere das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung, das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik und einen möglichen Übergriff in die Zuständigkeit und Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten. Hierüber hat der Gerichtshof der Europäischen Union durch Urteil vom 11. Dezember 2018 (C-493/17) entschieden. Der Senat wird die Verfahren nun fortsetzen.