(24.06.2019)
Der Berliner Jurist Markus Kerber rief das Bundesverfassungsgericht an, das diese Sorgen teilte und die Sache an den Europäischen Gerichtshof verwies. Kerber hält den Anleihekauf fĂĽr „Geldzerstörung“ und plädiert stattdessen fĂĽr einen „harten Reformkurs“. Der EuGH billigte aber im Dezember 2018 das EZB-Programm; am 30. Juli will das BVerfG in mĂĽndlicher Verhandlung entscheiden.