(1.6.2018) Auch aus dem BVerfG selbst gab es kritische Stimmen, weil die allein auf den Bundesrat bezogene Abmachung die heikle Arithmetik der beiden Senate nicht berücksichtige. Es drohe ein zeitweises links-liberales Übergewicht am Ersten Senat, das die Akzeptanz der Urteile gefährden könnte, warnten die Richter inoffiziell.