Der tschechische Staat darf ab nächster Woche von seinen Bürgern nicht verlangen, noch vor ihrer Rückkehr in die Heimat einen negativen Corona-Test vorzulegen. Darüber hat das Stadtgericht in Prag am Mittwoch entschieden und den entsprechenden Teil der vom Gesundheitsministerium erlassenen Regelung aufgehoben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.