01.09.2022 - 15:33 [ Tagesschau.de ]

Energieeinsparverordnung: Kältere Räume, weniger Licht

Auch Mieterinnen und Mieter sind aufgerufen, ihren Teil beizutragen. Sie dürfen weniger heizen, wenn sie wollen. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag, wonach eine Mindesttemperatur einzuhalten ist, gelten nicht mehr.