Ursprünglich verboten war die GG-Demo der Querdenker. Das Gericht hob das Verbot auf. Die Reichsbürger-Aktion hätte wg. des „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ (Bannmeile) jederzeit separat verboten werden können
Ursprünglich verboten war die GG-Demo der Querdenker. Das Gericht hob das Verbot auf. Die Reichsbürger-Aktion hätte wg. des „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ (Bannmeile) jederzeit separat verboten werden können