Verfassungsexperten gehen – nach der Aufhebung der generellen Ausgangsbeschränkung – davon aus, dass auch das Abstandsgebot gesetzwidrig sein dürfte.
Der VfGH kann aber Gesetze oder Verordnungen nicht von sich aus prüfen, sondern nur, wenn Rechtsfragen über einen Antrag oder eine Beschwerde an ihn herangetragen werden.