Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Konkret sei es einer Familie nicht zuzumuten, Corona-Tests für alle Mitglieder zu organisieren, auch die Kosten dafür seien zu hoch.