(5.8.2018) Wer die Bürger zum Dienst an der Waffe verpflichten will, muss dies verfassungsrechtlich wesentlich besser begründen als mit Personalnot im Seniorenheim oder bei den Panzergrenadieren. Für die Wehrpflicht fehlt der Hauptgrund: eine äußere Bedrohung, die so groß ist, dass sie einen solchen Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen rechtfertigt.