In Europa tätige Unternehmen müssen demnach innerhalb von zehn Tagen oder in Notfällen sechs Stunden die verlangten Daten – E-Mails, in der Cloud gespeicherte Dokumente oder auch Vorratsdaten – an die jeweiligen europäischen Ermittlungsbehörden herausgeben, unabhängig davon, wo sie ihren Firmensitz haben oder die Daten ihrer Nutzer speichern.
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Innen- und Justizausschuss nicken „Sicherheitspaket“ ab
Damit wird ermöglicht, dass die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum bekommt. Auch Aufzeichnungen von „Section- Control“-Anlagen und modernen Kennzeichenüberwachungssystemen können ausgewertet werden.