(18.7.2017) Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.
Archiv: Vorrang
BVerfG zum Oktoberfestattentat: „Staatswohl“ hat Vorrang
(18.7.2017) Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.
BVerfG zum Oktoberfestattentat: „Staatswohl“ hat Vorrang
(18.7.2017) Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.