Presse-Information CBG vom 06.02.2020
Am vergangenen Freitag hat das französische Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Exportverbotes für solche Pestizide bestätigt, deren Gebrauch in der EU untersagt ist. Der Conceil constitutionnel wies damit die Klage von BAYER, SYNGENTA und anderen im Unternehmensverband UIPP organisierten Hersteller gegen das Agrikultur- und Nahrungsmittelgesetz (Egalim) ab. Die Konzerne hatten den Conseil angerufen, weil sie die verfassungsmäßig garantierte Freiheit des Unternehmertums durch den ab dem Jahr 2022 geltenden Ausfuhr-Bann eingeschränkt sahen.