Geklagt hatte die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Sie hält die Rechte am Musikalbum „The Bitter Truth“ von Evanescence, das auf einer Website illegal zum Download angeboten wird. Diese Seite verlinkt auf einen Filehoster, wo die eigentlichen Daten liegen. Dort ließen sie sich nicht entfernen. Die Klägerin habe „alle denkbaren Anstrengungen unternommen, das rechtsverletzende Angebot unter Einschaltung von primär Haftpflichtigen zu beseitigen“, heißt es im Urteil, das der Redaktion vorliegt. Die Löschaufforderungen an den Hosting-Dienst seien jedoch erfolglos geblieben, weshalb Sony nun den DNS-Betreiber Quad9 ins Visier nahm.
Das ursprünglich von einem US-Industriekonsortium gegründete Quad9 sitzt inzwischen in der Schweiz und wird von einer gemeinnützigen Stiftung betrieben. Der Anbieter positioniert sich als datenschutzfreundliche Alternative zu vergleichbaren Diensten wie dem DNS-Resolver von Google. Unterstützung in der juristischen Auseinandersetzung erhält Quad9 von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Netzsperren als einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit beschreibt.