Archiv: Redeker Sellner Dahs
Parteispenden-Klage: Bundestag geht in Revision
Parteispenden unterliegen gesetzlichen Auflagen. Ob die eingehalten werden, prüft die Bundestagsverwaltung. Aber wie sie dabei vorgeht und welche Maßnahmen sie ergreift, wenn eine Partei gegen die Auflagen verstößt, das darf die Öffentlichkeit nicht erfahren – findet jedenfalls die Bundestagsverwaltung selbst. Und obwohl bereits zwei Gerichte entschieden haben, dass sie entsprechende Unterlagen herauszugeben hat, verweigert die Bundestagsverwaltung weiterhin die Veröffentlichung. Nun ist sie beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gegangen (Az. BVerwG 7 C 20.18)